Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft – in der Nacht zum 24. Mai.
Die kurze Antwort
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft – in der Nacht zum 24. Mai.
Geschichte und Entdeckungen
Die gesuchte Jahreszahl lautet 1949. Am 23. Mai wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet und verkündet. Sein Inkrafttreten folgte mit Ablauf dieses Tages, also in der Nacht vom 23. auf den 24. Mai.
Warum werden zwei Daten genannt?
Verkündung und Inkrafttreten sind zwei verschiedene Schritte. Deshalb widersprechen sich „23. Mai 1949“ als Tag der Verkündung und „in der Nacht zum 24. Mai“ als Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht. Für eine Frage nur nach dem Jahr reicht 1949.
Wer erarbeitete das Grundgesetz?
Der Parlamentarische Rat beriet den Verfassungstext. Der Name „Grundgesetz“ sollte ursprünglich auch den vorläufigen Charakter der westdeutschen Staatsgründung und die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung ausdrücken. Trotz des Namens erfüllt das Grundgesetz die Funktion einer Verfassung.
Was regelt es?
Es enthält Grundrechte und legt wesentliche Regeln für den Staatsaufbau fest. Dazu gehören das Verhältnis von Bund und Ländern sowie Aufgaben der Verfassungsorgane. Der historische Überblick des Bundestages erläutert Entstehung und Bedeutung.
Zusatzfrage: In welcher Stadt wurde das Grundgesetz 1949 verkündet? Antwort: Bonn. Für eine Quizrunde sollten Jahreszahl, Ort und genauer Zeitpunkt getrennt gefragt werden, damit auch eine richtige Jahresantwort nicht wegen unnötiger Datumsfeinheiten abgewertet wird.
Quellen zum Nachlesen
- Deutscher Bundestag: Aktueller Begriff GrundgesetzVerkündung, Inkrafttreten, Parlamentarischer Rat und Verfassungsfunktion
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